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Panoramastrasse  52

CH - 5619  Büttikon

In der Schweiz wird der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz über Gesetze und Verordnungen geregelt.

Warum müssen Schlauchleitungen in der Schweiz geprüft werden?

Artikel 6 des ArG (Arbeitsgesetz) besagt:

1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach

1 der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.

Das ArGV 3 (Verordnung 3 des Arbeitsgesetz) konkretisiert diese Anforderung des ArG.

Artikel 2 des ArGV besagt:

1 Der Arbeitgeber muss alle Anordnungen und alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und

1 psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern.

Artikel 3 des ArGV besagt:

1 Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Massnahmen des Gesundheitsschutzes in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt

1 werden; er hat sie in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Hält sich ein Arbeitgeber nicht an die geltenden Gesetze, Verordnungen, technischen Regeln usw. könnte dieser unter

Umständen strafrechtlich belangt werden.

Die VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) doppelt nach.

Artikel 1 der VUV besagt:

1 Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) gelten für alle Betriebe,

1 deren Arbeitnehmer in der Schweiz arbeiten ausführen.

Artikel 3 der VUV besagt:

1 Der Arbeitgeber muss zur Wahrung und Verbesserung der Arbeitssicherheit alle Anordnungen erteilen und alle Schutz-

1 massnahmen treffen, die den Vorschriften dieser Verordnung und den für seinen Betrieb zusätzlich geltenden Vorschriften

1 über die Arbeitssicherheit sowie im Übrigen den anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln

1 entsprechen.               .

2 Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht

2 beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.

Prüfen lohnt sich also!

Sollte sich tatsächlich ein Unfall mit Schäden an Personen und/oder Umwelt ereignen, könnte Ihre Versicherungsgesellschaft

teilweise oder ganz eine Kostenübernahme im Schadensfall verweigern.